Transparenz

Offenlegung geldwerter Leistungen - Informationen und Methodik

1. Definitionen

a) Angehörige der Fachkreise (HCP = Health Care Professionals) sind natürliche Personen die als hauptberuflicher tätige Angehörige medizinischer, pharmazeutischer oder sonstiger Heil- und Pflegeberufe oder sonst im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit berechtigt sind, verschreibungspflichtige Humanarzneimittel zu verordnen, zu erwerben, zu liefern oder anzuwenden.

b) Organisationen des Gesundheitswesens (HCO = Health Care Organisations) sind unabhängig von ihrer Rechtsform juristische Personen, über die ein oder mehrere Angehörige der Fachkreise medizinische oder forschende Leistungen erbringen. Hierzu zählen u.a. Kliniken, Universitäten, Beratungsgesellschaften, Fort- und Weiterbldungsinstitute und berufsständische Vereinigungen.

c) Vermögenswerte Zuwendungen sind unmittelbare oder mittelbare Zahlungen oder die direkte oder indirekte Gewährung geldwerter Vorteile an Angehörige der Fachkreise oder Organisationen des Gesundheitswesens. Das bedeutet, dass es sich bei den aufgeführten Beträgen nicht um die Zahlbeträge an die angeführten Empfänger handelt. So sind Reise-, Übernachtungs- oder Kongresskosten regelmässig direkt gegenüber den Agenturen, Beförderungsdienstleistern oder Hotels entrichtet worden. In Fällen, in denen die benannten HCOs Agenturen oder Dienstleister mit der Organisation von medizinisch-wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen beauftragt haben, sind die Sponsoringbeträge an die Agenturen und nicht an die HCO's geleistet worden. 

2. Welche geldwerten Leistungen werden offengelegt

Als geldwerte Leistungen gelten Abgeltungen in bar, als Sachleistung, Schenkung, Zuschuss oder in anderer Form, welche direkt oder indirekt für Beratungs- oder Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung, Werbung, Verkauf oder andere Zwecke stehen. Direkte geldwerte Leistungen sind solche, die Stallergenes AG einem bestimmten Empfänger direkt zukommen lässt. Indirekte geldwerte Leistungen sind solche, die Dritte (z.B. Lieferanten, Agenten, Partner, Filialen oder Stiftungen) namens oder im Auftrag von Stallergenes AG einem Empfänger zukommen lassen.

Offengelegt von Stallergenes AG werden geldwerte Leistungen, die bei der Zusammenarbeit von Stallergenes AG mit medizinischen Fachpersonen sowie Gesundheitsversorgungs- und Patientenorganisationen gewährt werden, falls die Zusammenarbeit im Zusammenhang mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln der Humanmedizin steht. 

Ausgenommen von der Offenlegung sind Rabatte, Muster, und Mahlzeiten, soweit diese laut PKK zulässig sind.

Fachpersonen, die Kostenbeiträge für die Teilnahme an Veranstaltungen erhalten, übernehmen ein 1/3 bzw. Assistenzärzte ein 1/5 der Gesamtkosten.

Bei der Veröffentlichung wurde unterschieden zwischen der individuellen Veröffentlichung unter Offenlegung des Namens und der Praxisanschrift des HCP's und einer aggregierten (zusammenfassenden) Veröffentlichung von Zuwendungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht individuell veröffentlicht werden dürfen. Eine Veröffentlichung unter individueller Nennung der personenbezogenen Daten des Empfängers ist nur aufgrund einer ausdrücklichen vorherigen Einwilligung des Empfängers erlaubt (siehe auch 2. Rechtliche Grundlagen).

3. Rechtliche Grundlagen – Einwilligung in die Offenlegung

Die Offenlegung geldwerter Leistungen auf individueller Basis unterliegt der Einwilligung der betroffenen Personen. Alle HCP's wurden zur Einholung dieser Einwilligung vorab mittels einer separaten schriftlichen Transparenz-Einwilligungserklärung um Erlaubnis zur Veröffentlichung der geldwerten Leistungen gebeten. Diese Einwilligung kann jederzeit für die Regelung von zukünftigen geldwerten Leistungen widerrufen werden. Bereits erhaltene geldwerte Leistungen bleiben allerdings offenlegungspflichtig, ausser diese würden vor Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die entsprechenden geldwerten Leistungen gewährt, vollumfänglich an Stallergenes AG zurückgezahlt werden.

4. Zeitraum der Erfassung der geldwerten Leistungen und Publikationsdauer

Die Offenlegung erfolgt jeweils pro Jahr auf der Webseite von Stallergenes AG im öffentlich zugänglichen Bereich, erstmals 2016 für Leistungen, die 2015 gewährt worden sind.

Die Einträge sind während mindestens drei Jahren öffentlich zugänglich.

5. Offenlegung von Daten aus 2018 mit Zahlung in 2019

Geldwerte Leistungen die in 2018 gewährt wurden, die Zahlung jedoch erst in 2019 stattfand, werden in den geldwerten Leistungen für 2019 offengelegt.

6. Grenzüberschreitende geldwerte Leistungen

Geldwerte Leistungen werden in dem Land offengelegt, in welchem die medizinischen Fachpersonen oder Gesundheitsversorgungs- bzw. Patientenorganisationen ihren Sitz haben.

7. Mehrwertsteuer

Geldwerte Leistungen von Stallergenes AG werden inklusive Mehrwertsteuer offengelegt.

Stallergenes Greer Schweiz Sponsoring 2016

Stallergenes Greer Schweiz Sponsoring 2017

Stallergenes Greer Schweiz Sponsoring 2018

Stallergenes Greer Schweiz Sponsoring 2019

Stallergenes Greer Schweiz Sponsoring 2020

Stallergenes Greer Schweiz Sponsoring 2021

Stallergenes Greer Schweiz Sponsoring 2022

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